Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft umfangreichen Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).
Allerdings gibt es einen Ausschlussgrund während der Pandemie:
Ausschluss Reisewarnung:
Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!
Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht. Mehr dazu hier auf der Seite des DAV.