Sudetendeutsche Hütte (Hohe Tauern, 2650 m)
Poggenpohlhütte
Foto: © Werner Kaltenborn
Foto: © DAV
Klettern an der Steinwand
Foto: © Thomas Tamke
Spaltenbergung Rofenkarfener
Foto: © Thomas Tamke
Schlafboden Poggenpohlhütte
Foto: © Werner Kaltenborn
Wildspitze
Foto: © Thomas Tamke
Kletterturm

Neuigkeiten

Versicherungsnachweis für Italien

Seit dem 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

 Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Seite "Versicherungen".

Unser Kletterturm wird nun endlich gebaut!


Seit Ende August wird auf dem Bauplatz in Hundsmühlen gearbeitet. Das Bautagebuch gibt den aktuellen Stand der Bauarbeiten wieder. Ihr findet das Bautagebuch hinter dem Logo auf der linken Seite. Es besteht auch die Möglichkeit, die Baustelle in Hundsmühlen, Diedrich-Dannemann-Str. 87, zu besuchen.

Seit dem 20.10.21 erfolgt der Aufbau des Turmes auf das vorhandene Fundament. Drückt uns die Daumen, dass das Wetter hält; dann klappt der Aufbau ja vielleicht noch bis Mitte November 2021.

DAV-Sektionspodcast der Sektion Siegburg

 

Alpencast ®- Der Podcast der Sektion Siegburg

Der Podcast dreht sich um die weite Welt der Berge. Es sollen viele Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zu Wort kommen, die uns etwas zu erzählen haben.

Hören Sie mal ´rein.

Unsere Geschäftsstelle ist seit dem 24.06.21 wieder geöffnet

 

Bitte beachten Sie die Hygiene- und Abstandregeln:

  • Beim Betreten der Geschäftsstelle besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
  • Ein Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten
Ausschluss Reisewarnung

 

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft umfangreichen Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).

Allerdings gibt es einen Ausschlussgrund während der Pandemie:

Ausschluss Reisewarnung:
Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. 
Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!
Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht. Mehr dazu
hier auf der Seite des DAV.