Hier findest Du unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge.
Bonusmonat
Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01.Dezember des Vorjahres ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.
Eintritt zum 01.09. eines Jahres
Neumitglieder, die zum 01.September eintreten, zahlen nur noch einen geringeren Beitrag für das laufende Jahr.
Beitragsstruktur
Besserstellungsgebot

Besserstellungsgebot bei Partner- und Familienmitgliedschaften bzw. bei Alleinerziehenden:
Bei Partner- und Familienmitgliedschaften greift bei Vorliegen eines Ermäßigungsgrundes ein Besserstellungsgebot.
Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund
- Schwerbehinderung,
- Junior,
- Senior,
- aktives Mitglied der Bergwacht,
aufweist, sind beide auf Antrag als ermäßigt einzustufen.
Hinweise zu den Altersangaben

Stichtag für die Altersangaben ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres.
- Ein Mitglied wird in dem Jahr, das seinem Geburtstag folgt, in die nächste Kategorie umgestuft.
- Anträge zur Beitragsumstufung richte bitte jeweils bis zum 30. September des Jahres an die Mitgliederverwaltung
- Der neue Beitrag gilt ab dem darauf folgenden Jahr.
Bitte beachten:
Die Umstufung der Kinder im Familienverbund erfolgt automatisch in die Kategorie D ab vollendetem 18. Lebensjahr, wenn nicht gekündigt wird.
Sie sind dann nicht mehr kostenlose Mitglieder. Der fällige Beitrag wird entsprechend eingezogen.
Für alle Beitragszahlungen gilt das Konto der Sektion Oldenburg:
Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE 22 2802 0050 1421 6493 00