Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
- Unfallbedingte Heilkosten
- Notrufzentrale der Würzburger Versicherung (24 Stunden erreichbar) 089-306 570 91
- Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
- Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG)
Geltungsbereich ASS
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.
Wichtige Hinweise
Informationen des DAV in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Union Krankenversicherung zum Alpinen Sicherheits-Service ASS, Reise-, Sport und Freizeitschutz RSF und Expeditionsversicherung ExpS
Änderung des Versicherungspartners für den Teil A des ASS Alpinen Sicherheit-Service zum 01.01.2025
Für den Teilbereich Bergungskosten, unfallbedingte Heilkosten, des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) wurde die Zusammenarbeit mit der Würzburger Versicherung zum 31.12.2024 beendet. Der neue Versicherer für diesen Teil des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) ist ab 01.01.2025 die Union Krankenversicherung, ein Partnerunternehmen der Versicherungskammer Bayern.
Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen.
In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.
Eine Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte, findet ihr auf der Seite Downloads.