Der neue DAV-Ausweis wird im Februar des Gültigkeitsjahres zentral durch den Hauptverein versendet.
Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das aufgedruckte Kalenderjahr gültig, zusätzlich für den letzten Monat des Vorjahres und bei ungekündigter Mitgliedschaft die ersten beiden Monate des Folgejahres, sofern nicht gekündigt wurde. Das Mitglied genießt nach Entrichten des Jahresbeitrages, respektive nach Erhalt des Ausweises, den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) und der Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt für die Vorteile der vergünstigten Übernachtung auf Hütten durch das internationale Gegenrechtsabkommen sowie die österreichische Hüttenmarke.
Erteilt das Mitglied eine gültige Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag, so gilt dieser als bezahlt.