Sie haben sich entschlossen,
bei uns mitzumachen?

 

Sie können über unsere Online-Beitrittserklärung ganz schnell und sicher Mitglied werden. Alle persönlichen Daten sind durch SSL-Verschlüsselung geschützt. Nach der Online-Anmeldung erhalten Sie automatisch Ihren vorläufigen Mitgliedsausweis per E-Mail zugeschickt, der einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig ist.
 

Gute Gründe:

  • Umfangreiches Touren- und Veranstaltungsangebot der Sektion.
  • Gemeinschaft mit Gleichgesinnten (z.B. beim Sektionstreffen, beim Wandern oder Klettern)  
  • Umfangreiches Touren- und Veranstaltungsangebot der Sektion.  
  • Fundierte Ausbildung im Bergsport durch die Sektion.
  • Verleih sektionseigener alpiner Ausrüstung und Literatur
  • Verbilligte Übernachtung und weitere Vergünstigungen auf über 2.000 Hütten im gesamten Alpenraum
  • Umfassender Versicherungsschutz (Bergrettung u.a., im Mitgliedsbeitrag enthalten ). 

Alternativ steht die PDF-Version des Aufnahmeantrages zur Verfügung. Das gut lesbar ausgefüllte Formular schicken Sie dann per Post (oder gescannt per E-Mail) an unsere Mitgliederverwaltung und wir schicken Ihnen per Post den Mitgliedsausweis.

 

Sie sind bereits Mitglied in einer anderen Sektion und möchten zu uns wechseln?

Herzlich willkommen!

Der Sektionswechsel kann zu jedem Zeitpunkt im Jahr erfolgen:

  • ​Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft bei der alten Sektion bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres.
  • Sie übersenden uns die Kündigungsbestätigung der alten Sektion (Voraussetzung für die kostenfreie C-Mitgliedschaft).
  • Sie beantragen die Mitgliedschaft in der Sektion Oldenburg, entweder online oder Sie füllen einen Aufnahmeantrag aus und schicken uns diesen zu (jeweils mit dem Hinweis "Sektionswechsel").
  • Sie erhalten von uns Ihren neuen Ausweis mit der Kategorie "C". Für das darauffolgende Jahr erfolgt automatisch die Umkategorisierung in die
    reguläre Kategorie (z.B. A-Mitglied).

 

Eine Aufnahmegebühr entsteht bei einem Sektionswechsel nicht!

 

Bonusmonat

Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01.Dezember des Vorjahres ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.

 

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