Geldscheine und Geldmünzen

 

Neu ab 01.07.2021:

Bei Partner- und Familienmitgliedschaften greift bei Vorliegen eines Ermäßigungsgrunds das so genannte Besserstellungsgebot.

Das heißt, wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, sind beide auf Antrag als ermäßigt einzustufen.

 

Aufnahmegebühren
pro Person in allen Kategorien

15,00 EUR
bei Familien höchstens 30,--€
Kategorie

Jahresbeitrag
bei Eintritt vor dem 01.09.

Bei Eintritt ab 01.09.
Beitrag bis zum 31.12.

A-Vollmitglieder

Mitglieder
-ab vollendetem
25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören


63,00 EUR


32,00 EUR

B-Mitglieder mit Ermäßigung auf Antrag**

    -Partnermitglieder:

  • das Partnermitglied gehört der selben DAV-Sektion wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag an (sh. auch Besserstellungsgebot)
  • es besteht eine identische Anschrift
  • der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen
35,00 EUR 18,00 EUR
    -Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag)* 35,00 EUR 18,00 EUR

    -Schwerbehinderte 
     Menschen ab vollendetem 25. Lebensjahr (auf Antrag; Beleg ist  beizufügen)

30,00 EUR 15,00 EUR
-aktive Mitglieder der 
  Bergwacht  (Beleg ist
  beizufügen)
35,00 EUR 18,00 EUR
C-Mitglieder (Gastmitglieder)

Vollmitglieder,
die als A- oder B-Mitglied
oder als Junior oder als Kind/Jugendlicher
a) einer anderen Sektion des DAV oder
b) einer Sektion des
österreichischen Alpenvereins
oder des Alpenvereins Südtirol angehören.


18,00 EUR

9,00 EUR
D-Mitglieder

-Junioren ab vollendetem 18. Lebensjahr  bis zum
25. Lebensjahr*


35,00 EUR

18,00 EUR

Kinder-und Jugendliche,
Einzelmitgliedschaft (ohne Mitgliedschaft der Eltern)

-Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 18,00 EUR 9,00 EUR
-schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,00 EUR  
--schwerbehinderte Kinder und Jugendliche ab 19 Jahre bis 25 18,00 EUR 9,00 EUR
Kinder- Jugendliche im Familienverbund 

Im Familienverbund (beide Elternteile sind Mitglieder) lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei
auf Antrag**

-Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von Alleinerziehenden mit Vollbeitrag, auf Antrag**

0,00 EUR 0,00 EUR
0,00 EUR
Familien

1. ein Familienbeitrag wird gewährt, wenn

  • alle Familienmitglieder der selben Sektion angehören
  • alle Familienmitglieder die selbe Adresse aufweisen
  • der Mitgliedsbeitrag in einem Zahlungsvorgang beglichen wird.

2. Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei.

3. Wenn ein Ermäßigungsgrund vorliegt (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied der Bergwacht), wird dieser berücksichtigt).

Die Aufnahmegebühren betragen in dieser Kategorie insgesamt höchstens 30,--€


98,00 EUR

49,00 EUR
     

 

Stichtag für die Altersangaben ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres.

 * Ein Mitglied wird in dem Jahr, das seinem Geburtstag folgt, in die nächste Kategorie umgestuft.

** Anträge zur Beitragsumstufung richten Sie bitte jeweils bis zum 30. September des Jahres an die Mitgliederverwaltung:

DAV Sektion Oldenburg
Doris Kaltenborn
Mittelweg 70
26127 Oldenburg

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Der neue Beitrag gilt ab dem darauf folgenden Jahr.

Bitte beachten:
Die Umstufung der Kinder im Familienverbund erfolgt automatisch in die Kategorie D ab vollendetem 18. Lebensjahr.
Sie sind dann nicht mehr kostenlose Mitglieder. Der fällige Beitrag wird entsprechend eingezogen.


Für alle Beitragszahlungen gilt das Konto der Sektion Oldenburg:

Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE 22 2802 0050 1421 6493 00

Kündigungsfrist: Der Austritt muss bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird.