Aufnahmegebühren |
15,00 EUR | |
Kategorie |
Jahresbeitrag |
Bei Eintritt ab 01.09. |
A-Vollmitglieder | ||
Mitglieder |
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B-Mitglieder mit Ermäßigung auf Antrag** |
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-Partnermitglieder:
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35,00 EUR | 18,00 EUR |
-Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag)* | 35,00 EUR | 18,00 EUR |
-Schwerbehinderte |
30,00 EUR | 15,00 EUR |
-aktive Mitglieder der Bergwacht (Beleg ist beizufügen) |
35,00 EUR | 18,00 EUR |
C-Mitglieder (Gastmitglieder) | ||
Vollmitglieder, |
18,00 EUR |
9,00 EUR |
D-Mitglieder | ||
-Junioren ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum |
35,00 EUR |
18,00 EUR |
Kinder-und Jugendliche, |
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-Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 18,00 EUR | 9,00 EUR |
-schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 0,00 EUR | |
--schwerbehinderte Kinder und Jugendliche ab 19 Jahre bis 25 | 18,00 EUR | 9,00 EUR |
Kinder- Jugendliche im Familienverbund | ||
Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei -Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von Alleinerziehenden mit Vollbeitrag, auf Antrag** |
0,00 EUR | 0,00 EUR |
0,00 EUR | ||
Familien | ||
1. ein Familienbeitrag wird gewährt, wenn
2. Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei. Die Aufnahmegebühren betragen in dieser Kategorie insgesamt höchstens 30,--€ |
98,00 EUR |
49,00 EUR |
Stichtag für die Altersangaben ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres.
* Ein Mitglied wird in dem Jahr, das seinem Geburtstag folgt, in die nächste Kategorie umgestuft.
** Anträge zur Beitragsumstufung richten Sie bitte jeweils bis zum 30. September des Jahres an die Mitgliederverwaltung:
DAV Sektion Oldenburg
Doris Kaltenborn
Mittelweg 70
26127 Oldenburg
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Der neue Beitrag gilt ab dem darauf folgenden Jahr.
Bitte beachten:
Die Umstufung der Kinder im Familienverbund erfolgt automatisch in die Kategorie D ab vollendetem 18. Lebensjahr.
Sie sind dann nicht mehr kostenlose Mitglieder. Der fällige Beitrag wird entsprechend eingezogen.
Für alle Beitragszahlungen gilt das Konto der Sektion Oldenburg:
Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE 22 2802 0050 1421 6493 00
Kündigungsfrist: Der Austritt muss bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird.