Übereinandergestapelte Papiere mit Aufschrift

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):

  • Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
  • Unfallbedingte Heilkosten
  • Notrufzentrale der Würzburger Versicherung (24 Stunden erreichbar) 089-306 570 91
  • Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
  • Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG)

Geltungsbereich ASS

Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

Hinweis:

Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des DAV-Hauptvereins.

Hinweis:

seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Anbei finden Sie eine Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DAV:

https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html

https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html